Die angegebenen Daten sind lediglich ein Auszug aus der Mindestgröߟenverordnung. Weiterführende Informationen erhalten Sie direkt beim Verbraucherministerium.
Unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles sind bei der Vogelhaltung die Mindestgröߟen der Volieren zu beachten.



* Waldvögel
Bei Waldvögeln gilt eine Grundfläche von 1,5 m² für das erste Paar sowie 1 m² für jedes weitere Paar einer Art bei einer Volierenhöhe von 2,00 m (Richtwert).

* Papageien
Papageiengehege müssen abhängig von der Vogelgröße (Sperlingspapagei bis Ara), unter Berücksichtigung der zwingend notwendigen Paarhaltung, folgende Mindestmaߟe haben:

Sperlingspapagei u.a. Breite 1,50 m, Länge 3,00 m je Paar

Aras u.a. Breite 3,00 m, Länge 6,00 m je Paar.

Dabei haben die kleinsten Volieren (1,50 x 3,00 m) eine Mindesthöhe von 2,00 m und die großen Volieren (3,00 x 6,00 m) eine Mindesthöhe von 2,50 m aufzuweisen.

* Fasane
Fasan 5 m² / Tier
Küken 500 cm² / Tier
Bei Aufzucht ohne Elterntiere ist jeweils eine Schirmglucke 125 cm Durchmesser für 250 Küken, bzw. ein Infrarotstrahler mit 75 Watt für jeweils 75 Küken erforderlich.

Jungtiere im Auslauf bis zur 3. Woche 1 - 2 m² / Tier
Jungtiere im Auslauf ab 3. Woche wie ausgewachsene Tiere (5 m² / Tier).

* Auerhähner
12 - 15 m² / Tier

* Rebhühner
2 m² / Tier

Die vorangegangenen Werte beziehen sich lediglich auf die Größe des Freiflugraumes. Zur Gewährleistung der Zuflucht vor Witterungseinflüssen und Bedrohung ist ein mit einer Mindestgrundfläche von 1m² groߟer allseitig geschlossener Schutzraum unmittelbar benachbart bereitzustellen. Die Einflugöffnung ist artgerecht zu gestalten.

Bitte beachten Sie das es sich bei diesen Angaben um Richtwerte handelt. Diese Angaben ersetzen auf keinen Fall eine fachgerechte Planung Ihrer Auߟenvolieren. Wir empfehlen daher schon in der ersten Planungsphase den zuständigen Amtsveterinär zu befragen.

Quelle: www.verbraucherministerium.de